Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen eku-konstruktiv, Kurt Egger, MBA und dem/der Auftragnehmer/in. Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) hier herunterladen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Kurt Egger MBA - eku-konstruktiv

Stand: 01. Juni 2026

Präambel und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „AG“) und der Firma Kurt Egger MBA - eku-konstruktiv, Inhaber Kurt Egger MBA, MBA, Bahnhofstraße 102/19, 5201 Seekirchen am Wallersee (nachfolgend „AN“).

Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen dem AN und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (Unternehmergesetzbuch). Sie sind Vertragsbestandteil und gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der AN gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des AG werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom AN ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Leistungsumfang

Gegenstand des Auftrages sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) und dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), einer oder mehrerer folgende Aufgabenbereiche:

  • externer Planungskoordinator
  • externer Baustellenkoordinator
  • externe Sicherheitsfachkraft
  • als Ersteller einer Beweissicherung

Die Leistungen des AN stellen eine beratende Tätigkeit dar.

Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Einzelvertrag bzw. im schriftlichen Angebot des AN und dessen Annahme durch den AG festgelegt.

Vertragsgrundlagen

Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, gelten die nachstehenden Unterlagen in der angeführten Reihenfolge als Vertragsgrundlage:

  1. das vom AG angenommene schriftliche Angebot des AN bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung des AN;
  2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  3. das Verhandlungsprotokoll samt Beilagen (Bauzeitplan, Zahlungsplan);
  4. das mit den vereinbarten Preisen versehene Leistungsverzeichnis;
  5. die Ausschreibung des AG;
  6. die zugrundeliegenden baubehördlichen Bescheide und Genehmigungen;
  7. die dem AN vom AG übergebenen Planunterlagen
  8. die Baustellenordnung;
  9. die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen;

Vergütung

Die Vergütung der Leistungen des AN erfolgt auf Basis des schriftlichen Angebots.

Ist nichts Abweichendes vereinbart, werden Kostenvoranschläge nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch wird für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Sofern ein Kostenvoranschlag als unverbindlich bezeichnet wird, können Kostenüberschreitungen von bis zu 15 % ohne gesonderte Verständigung in Rechnung gestellt werden. Wesentliche, unvorhersehbare Überschreitungen werden dem AG unverzüglich nach deren Erkennen mitgeteilt.

Bei Änderungen des Leistungsumfanges auf Wunsch des AG oder bei Zusatzaufträgen gebührt dem AN ein angemessenes Entgelt. Bei Aufträgen, die nach tatsächlichem Aufwand (in Regie) abgerechnet werden, beträgt die kleinste verrechenbare Zeiteinheit 30 Minuten. An- und Abfahrtszeiten gelten als zu vergütende Arbeitszeit. Als Abrechnungsgrundlage für Regieleistungen gilt, sofern nicht anders vereinbart, ein Stundensatz von netto EUR 120,00 als vereinbart.

Zahlungsbedingungen

Der AN ist berechtigt, je nach Anfall und Fortschritt der Arbeiten Teilrechnungen zu legen. Rechnungen sind nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Als Zahlungsfrist gilt, soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 14 Tage ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug des AG ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der AG für den Fall des Zahlungsverzugs, dem AN die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls den Pauschalbetrag von EUR 40,00 gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt davon unberührt.

Eine Aufrechnung durch den AG mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung wurde gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder vom AN schriftlich anerkannt.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der AG verpflichtet sich, den AN bei der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen bestmöglich zu unterstützen. Der AG hat insbesondere dafür zu sorgen, dass dem AN alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten zeitgerecht und vollständig zur Verfügung gestellt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, in Kenntnis gesetzt wird (§ 76 Abs 2 ASchG). Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des AN bekannt werden.

Der AG hat dem AN den erforderlichen Zutritt zu den Betriebsstätten zu gewähren. Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so haftet der AN nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Mängel. Etwaige daraus entstehende Mehrkosten oder Terminverschiebungen gehen zu Lasten des AG.

Leistungserfüllung

Sofern nicht schriftlich verbindliche Fristen vereinbart wurden, sind die Aufträge vom AN in angemessener Frist zu erfüllen. Der AN ist berechtigt, zur teilweisen oder gänzlichen Erfüllung des Auftrages nach eigenem Ermessen befugte Subunternehmer heranzuziehen.

Urheber- und Nutzungsrechte

Alle vom AN erstellten Unterlagen, wie insbesondere Berichte, Konzepte, Gutachten und Pläne, sind urheberrechtlich geschützt. Dem AG wird nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich unbegrenzte Recht eingeräumt, diese Unterlagen für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.

Jede darüberhinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des AN. Die Rechte an den Unterlagen gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der gesamten Vergütung auf den AG über.

Gewährleistung

Der AN leistet Gewähr für die dem Stand der Technik entsprechende, sorgfältige Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen. Mängel sind vom AG unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Erbringung der jeweiligen (Teil-)Leistung. Dem AN ist stets die Möglichkeit zur Verbesserung bzw. zum Nachtrag des Fehlenden zu gewähren. Erst wenn eine Verbesserung unmöglich ist oder vom AN verweigert wird, kann der AG Preisminderung oder Wandlung begehren.

Haftung

Der AN haftet für Schäden, die er im Rahmen der Leistungserbringung verursacht, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Die Haftung des AN ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall mit der Versicherungssumme seiner Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Diese beträgt derzeit EUR 2.750.000,00 (in Worten: zwei Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro). Auf Verlangen des AG wird der AN einen Nachweis über den aufrechten Bestand der Versicherung erbringen.

Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den AG ist ausgeschlossen.

Auftragsstorno durch den Auftraggeber

Tritt der AG ohne wichtigen, vom AN zu vertretenden Grund vom Vertrag zurück oder kündigt er den Vertrag vorzeitig, so behält der AN den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten. Für noch nicht erbrachte, aber beauftragte Leistungen ist der AN berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 10 % der dafür vereinbarten Vertragssumme, mindestens jedoch EUR 100,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, als pauschalierten Schadenersatz zu fordern. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem AN vorbehalten.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des AN in 5201 Seekirchen am Wallersee.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 5201 Seekirchen am Wallersee sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.